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Новости: Письмо консула

Betr.: Visa für russische Immobilienbesitzer in Deutschland

Sehr geehrter Herr Drösel,

Weitere Nachfragen haben ergeben, dass die Ihnen erstmals gegebene Auskunft richtig war und auch kaum der Ergänzung bedarf. Es gibt eine Reihe von russischen Staatsangehörigen, die Grundbesitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. In diesen Fällen lässt den Grundbesitz in der Bundesrepublik Deutschland durch geeignete Unterlagen nachweisen (z.B. Grundbuchauszug) und prüft die Bonität des Antragstellers. Hierzu können Kreditkarten, Kontoauszüge oder Bankbestätigung dienen. Weiterhin muss ein Antragsteller eine gültige Krankenversicherung für den beantragten Aufenthaltszeitraum vorlegen. Bei erstmaliger Antragstellung erteilt die Botschaft üblicherweise ein Visum für 3 Monate, bei Folgeanträgen in der Regel für 6 Monate bzw. für ein Jahr.

Soweit zur Praxis. Allerdings ist die Botschaft nicht in der Lage, Ihnen die erbetene schriftliche Bestätigung für jeden beliebigen Fall zukommen zu lassen. Bei jedem Visumantrag ist nach wie vor eine Einzelprüfung erforderlich, die ggfs. auch dazu führen kann, dass ein Visum nicht erteilt werden kann. Ich bitte Sie in dieser Hinsicht um Verständnis. Sie können natürlich Ihre Kunden auf der Linie der o.a. Ausführungen beraten.


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